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Kurzarbeit, wie geht das?

Donnerstag, den 22. Januar 2009 von Harald v. Trotha
Kategorie: Finanzierung, Nützliches, Organisation, Personal

Die Wirtschaftskrise naht und Kurzarbeit wird als ein mögliches Hilfsmittel zur Milderung der Auswirkungen genannt.  Daher hier ein Überblick zum Thema Kurzarbeit (Details/Quelle hier).

Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit und ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern. Die Leistungen können bis zu 18 Monaten gewährt werden.

Voraussetzung ist eine arbeitsrechtlich vereinbarte Reduzierung der Arbeitszeit, die mit einem erheblichen (?) Entgeltausfall verbunden ist. Dazu gelten folgende Bedingungen:

  • im Kalendermonat sind mind. 1/3 der Belegschaft von mehr als 10% Entgeltausfall betroffen
  • Der Arbeitsausfall beruht auf anerkannten Ursachen z.B. wirtschaftlichen Gründe, Witterung u.ä.
  • Der Betrieb hat alles getan, um den Arbeitsausfall zu mindern (bestimmte Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten !!)
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehend, es kann mit einer Rückkehr zur Vollarbeit gerechnet werden
  • Die betroffenen Arbeitnehmer werden nach Beginn der Maßnahme nicht gekündigt.

Die Höhe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Kindern im Haushalt beträgt es 67 %. Beispiel: Die Arbeitszeit wird auf monatlich 70 % reduziert, der Arbeitnehmer erhält 70 % vom Monatslohn. Der Entgeltausfall von 30 % wird zu 60/67 % = ca. 18-20% von der Arbeitsagentur erstattet. Beide Lohnbestandteile werden vom Arbeitgeber bezahlt. (Berechnungshilfen und Beispiele finden Sie hier)

Kurzarbeitergeld kann mit der Vereinbarung zur Arbeitszeitreduktion vereinbart und „kurzfristig“ von der regionalen Arbeitsagentur genehmigt werden.

Der Antrag (hier) erfolgt durch den Arbeitgeber bei der örtlichen Arbeitsagentur. Diese prüft die Voraussetzungen, der Arbeitgeber bezahlt das reduzierte Arbeitsentgelt sowie das Kurzarbeiterentgelt.  Im Anschluss beantragt der Arbeitgeber die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Die Erstattung erfolgt nach öffentlichen Angaben durchschnittlich innerhalb von 15 Tagen.

Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber in voller Höhe. Hierzu sind bereits Änderungen beschlossen, die befristet bis zu einer vollständigen Übernahmen der anteiligen SV-Beiträge durch die Arbeitsagentur führen sollen (mehr hier).

Die Teilnahme von Kurzarbeitern an Qualifizierungs- oder  Weiterbildungsmaßnahmen wird von der Arbeitsagentur finanziell gefördert. Ergänzt wird dieses Angebot durch ein Sonderprogramm für geringqualifizierte bzw. ältere Arbeitnehmer. (mehr hier)

Unternehmer, die dieses Instrument einsetzen wollen, sollten sich vorab bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur konkret informieren, damit die Voraussetzungen und Formbedingungen geklärt werden können. Da Kurzarbeitergeld unabhängig von Betriebsgröße oder Branche und unbürokratisch gewährt wird, lohnt sich der schnelle und entschlossene Einsatz dieses Instrumentes.

Kommentare

  • Ned

    Ja…schön und gut, dass die Kurzarbeit gefördert wird, aber in meinen Augen ist dies eine prekäre Situation, genau wie mit den ein Euro Jobbern. Man möchte damit noch retten was zu retten ist, aber wer sagt, dass dies dann nicht mal zum Standard wird, die Kurzarbeit und der Ein Euro Job?

    Gruß
    Ned

  • Hallo, Ned,
    dies ist ein wichtiger Hinweis, da Kurzarbeit als Instrument der Arbeitsagentur heute eigentlich Standard ist, nur zeitweise wenig genutzt wurde!! Nach der Wende wurde es dagegen exzessiv eingesetzt (Kurzarbeit 0) um den Übergang abzufedern und letztlich um Arbeitslosigkeit zu verharmlosen.
    Heute ist es – richtig eingesetzt – ein sehr wichtiges Instrument, da es in „schwierigen“ Zeiten den Unternehmen hilft, wirtschaftliche Risiken nicht unmittelbar auf den einzelnen Arbeitnehmer abzuwälzen (betriebsbedingte Kündigung oder befristetes Arbeitsverhältnis) sondern teilweise (12-18 Monate) mit der Allgemeinheit zu teilen.
    Die Globalisierung, die offensichtlich zu immer stärkerer Volatilität führt, erfordert zukünftig noch mehr Instrumente, um auf Schwankungen (im Preis oder in der Menge) schnell reagieren könne. Sollte dies gesellschaftlich und volkswirtschaftlich nicht gelingen, werden (wieder) die Länder gewinnen, die dies „besser“ (nicht etwa sozialer !!!) umsetzen können.
    Mein Fazit: Kurzarbeit schützt den Arbeitnehmer vor Risiken, denen er sonst nicht ausweichen könnte. Jeder Arbeitgeber schützt durch den Einsatz von Kurzarbeit den Arbeitnehmer und die Gesellschaft vor vorübergehenden Risiken, die er selbst nicht bereit oder in der Lage ist zu tragen.

    Danke und Gruß,
    Harald v. Trotha

  • Bundesregierung erleichtert Bezug von Kurzarbeitergeld – Und erntet gleich wieder Kritik
    Allgemein, Arbeit, Deutschland, Pressemitteilungen, Wirtschaft

    Die neuerte Änderung – und damit Erleichterung – der Bezugsbedingungen von Kurzarbeitergeld war fast absehbar gewesen. Heute war es dann soweit, die wichtige Maßnahme Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Doch prompt kam vom IW, dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, die Kritik, das Ganze seit nichts Anderes als ein Placeboeffekt. […]

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